Rüsselsheimer Ruder-Klub 08 "Archiv und Chronik"

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Geschichte des Rudervereins Rüsselsheim (RVR)
von 1908 bis 1942

1937

Die Stadt Rüsselsheim feiert 1937 ihr fünfhundertjähriges Bestehen. Der Mitgliederstand des RVR hat sich gegenüber dem Vorjahr etwas erhöht; dem RVR gehören 155 Mitglieder an, 118 männliche und 37 weibliche Mitglieder.

Das gemeinsame Anrudern aller deutschen Ruderer am Tag des Rudersports, dem 4. April 1937, wird auch von den hiesigen Ruder- und Kanuvereinen gemeinsam begangen. Lassen wir die "Main-Spitze" berichten:

"Das gemeinsame Anrudern 1937 aller deutschen Ruderer und Ruderinnen findet am Sonntag, den 4. April statt. Wie in den letzten Jahren soll dieser Tag in einer machtvollen Kundgebung erneut die Einsatzbereitschaft dieses schönen Sports für Führer, Volk und Vaterland und die kameradschaftliche Verbundenheit aller Ruderer untereinander zum Ausdruck bringen. Im Mittelpunkt des "Tages des deutschen Rudersports" steht die Feierstunde, die durch den Rundfunk in der Zeit von 11 bis 11.25 Uhr übertragen wird. Die Mitglieder der Rudervereine werden um 10.45 Uhr zur Flaggenhissung antreten. Pünktlich um 11 Uhr wird das Kommando zur feierlichen Flaggenhissung erfolgen. Der Reichssportführer und der Reichsfachamtsleiter werden nun zu den versammelten Ruderern sprechen und sie auf die Bedeutung dieses Tages hinweisen. Mit dem Startschuss des Reichssportführers wird das 101. Jahr des deutschen Rudersports feierlich eröffnet. Wie für alle wassersporttreibenden Vereine festgelegt, werden auch die zwei hiesigen Rudervereine, Ruderverein Rüsselsheim und Rudergesellschaft Undine, an dem Tag des Rudersports zur Stelle sein, um der Öffentlichkeit in Form einer Bootsauffahrt zu zeigen, dass der Winter vorüber ist und sie gewillt sind, mit frischem Mut, beseelt mit neuem Tatendrang die Saison zu eröffnen. Selbstverständlich wird auch die Rüsselsheimer Paddlergemeinde vollzählig zur Stelle sein, um so das Gesamtbild noch eindrucksvoller zu gestalten."

Anzeige in der "Main-Spitze" am 2. April 1937

Anzeigen in der "Main-Spitze" am 10. April 1937

Am Samstag den 10. April 1937 hält der RVR seine ordentliche Generalversammlung im Bootshaus ab. Der RVR-Vereinsführer Adam Ihrig gibt der gut besuchten Versammlung, in der erfreulicherweise auch viele Jugendliche vertreten sind, einen Überblick über das abgelaufene Geschäftsjahr. Über die Bootshaus-Bewirtschaftung referiert Friedebert Armbruster und bemängelt den Besuch seitens der Mitglieder. Wilhelm Reinheimer erstattet den Sportbericht und kann von neun Siegen – 5 Einern, 3 Doppelzweiern und einem Jugendachter – berichten. Bei Einer- und Doppelzweier-Siegen handelte es sich um erstklassige Rennen. Außerdem belegte Georg von Opel beim Deutschen Meisterschaftsrudern den zweiten Platz im Einer. Die ausgesetzten Preise für die meisten Fahrten erhalten Georg von Opel und Heinz Hummel. Da Adam Ihrig das Amt des Vereinsleiters aus gesundheitlichen Gründen zur Verfügung stellt, wird auf seinen Vorschlag hin Georg von Opel einstimmig zum neuen Vereinsleiter gewählt.

Die Trainingsverpflichtung der Ruderer wird am 25. April 1937 vorgenommen. Zum Training verpflichtet sich eine Achtermannschaft, bestehend aus den Schülern des Vorjahres, die im Jahr 1937 im Jungmann-Achter starten sollen, und Georg von Opel, der im Einer starten will. Unten ist der Wortlaut der wirklich strengen Trainings-Vorschriften, die im Jahr 1937 von den Ruderern zu unterschreiben sind, wiedergegeben.

 

Der Jungmann-Achter 1937 (hinten: Franz Lieb, Josef Schnur, Dieter Stroh, Trainer Fritz Brumme, Heinz Hummel, Hans Knoll, Gottfried Schmitt; vorn: Wilhelm Trautmann, Stm. Karl-Heinz Ims, Ernst Braun)

 

Georg von Opel startet zu Beginn der Rudersaison im Ersten Senior-Einer in Gent. Er will den "Preis des Königs der Belgier", den Willi Füth 1936 für den RVR gewonnen hat, erneut nach Rüsselsheim holen. Lassen wir die "Main-Spitze" berichten:

"Den ersten Start des Rudervereins Rüsselsheim in der Rudersaison 1937 gestaltete Georg von Opel zu einem eindrucksvollen Sieg. Bei der Regatta in Gent-Terdonck waren ca. 10.000 Zuschauer zugegen, u.a. auch Prinz Charles, der Bruder des Königs der Belgier, und Freiherr von Richthofen, der deutsche Botschafter in Brüssel. Georg von Opel startete im Großen Einer, dem "Preis des Königs der Belgier", um diesen im vorigen Jahr von dem Rüsselsheimer Skuller Willi Füth gewonnenen Preis zu verteidigen. Als Gegner stellten sich ihm der Meister von Belgien (Henri Andersen), der Meister von Frankreich (Henri Banos) sowie zwei bekannte belgische Skuller. Vom Start weg setzte sich der flinke Franzose an die Spitze, um diese aber schon nach 300 Metern an den kraftvoll fahrenden Rüsselsheimer abzugeben. Georg von Opel behauptete auch die Spitze bis ins Ziel, während hinter ihm ein scharfer Kampf der beiden Meister von Belgien und Frankreich entbrannte. Im Endspurt eroberte sich dann der Belgier, der auf der Strecke immer den dritten Platz inne hatte, den zweiten Platz hinter Georg von Opel. Letzterer siegte mit einem Vorsprung von 2,5 Längen."

Vom 1. bis 3. Juli 1937 findet auf der Themse die traditionsreiche Henley-Regatta statt. Und auch Georg von Opel vertritt die Farben des RVR im Großen Einer, dem Rennen um die "Diamond Sculls". In seinem ersten Vorrennen trifft er auf Tyler vom Thames RC und setzt sich durch. Auch im nächsten Vorrennen gegen Hope vom New College Oxford heißt der Sieger Georg von Opel, doch dann im dritten Rennen ist der Gegner zu stark und Georg von Opel muss ausscheiden.

Beim Deutschen Meisterschaftsrudern in Leipzig in den ersten Augusttagen ist ein Start von Georg von Opel vorgesehen, doch er verzichtet aus Gesundheitsgründen und beendet die Saison.

Noch einmal der Jungmann-Achter, oben auf dem Wasser und rechts nach dem Sieg in Hanau 1937 (hinten: Trainer Fritz Brumme, Josef Schnur, Dieter Stroh, Franz Lieb, Ernst Braun, Gottfried Schmitt, Heinz Hummel, stellvertretender RVR-Vorsitzender Adam Ihrig; vorn: Hans Knoll, Wilhelm Trautmann, Karl-Heinz Ims)

Der aus jungen Nachwuchsruderern, von denen fünf noch Schülerrennen fahren können, gebildete Jungmannachter mit Dieter Stroh, Hans Knoll, Wilhelm Trautmann, Ernst Braun, Heinz Hummel, Josef Schnur, Gottfried Schmitt, Franz Lieb und Stm. Karl-Heinz Ims wird gleich zu Beginn der Saison Ende Mai in Hanau im Junior-Achter gemeldet. Nach hartem Kampf gegen eine verstärkte Jungmann-Mannschaft des Hanauer RC Hassia und gegen die Mannschaft des Frankfurter RV 1865 kann der RVR in der guten Zeit von 5:57 Minuten gewinnen. In den Berichten über die Hanauer Regatta wird der RVR-Achter in Bezug auf Form, Technik, Zusammenarbeit und Kampfesfreudigkeit mit an erster Stelle genannt.

Auf der anfangs Juli folgenden Regatta in Heilbronn startet der RVR samstags im Ersten Jungmann-Achter und sonntags im Zweiten Jungmann-Achter; beide Rennen werden dank der guten Technik und der brillanten Zusammenarbeit in überzeugendem Stil gewonnen. Der Junior-Achter, zu dem der RVR ebenfalls gemeldet hat, muss leider ausfallen, da der RV Friedrichshafen seine Meldung zurückzieht, so dass dieser Preis dem RVR kampflos zugesprochen wird.

Hans Knoll siegt im Herbst noch im Jungmann-Einer in Neuwied, so dass in der Regattasaison insgesamt nur 6 Siege, vier Achter und zwei Einer, errungen werden können.

Am 24. Juli 1937 verstirbt der stellvertretende Vorsitzende des RVR, Adam Ihrig, unerwartet im Alter von 45 Jahren. Damit verliert der RVR eines seiner aktivsten und treuesten Mitglieder.

 

Kohlezeichnung in der "Main-Spitze" am 7. August 1937: Der Main und Rüsselsheim

 

Trainingsverpflichtung des RVR 1937

1. Wer sich zum strengen Training verpflichtet, stellt sich dem Verein freiwillig zur Verfügung, um in offenen Rennen die Farben des Vereins in den Wettkämpfen der Ruderzeit zu vertreten und seine Flagge zu sportlichen Erfolgen zu führen. Nur auf die Bewältigung dieser Aufgabe ist das Training eingestellt; jeder, der sich verpflichtet, setzt sich für dieses Ziel voll und ganz ein.

2. Jeder Trainierende hat sich vor Beginn des strengen Trainings einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Die Trainingsleitung ordnet Ort und Zeit der Untersuchung an. Bei der Untersuchung ist ein vom Vereinsführer ernanntes Mitglied zugegen. Die Entscheidungen und Anordnungen des Arztes sind für den Ruderer und die Trainingsleitung verbindlich. Die ärztliche Überwachung erfolgt, soweit erforderlich, während des ganzen Trainings.

3. Über die Annahme eines für tauglich erklärten Ruderers zum strengen Training und über die Entlassung aus dem Training entscheidet ausschließlich die Trainingsleitung. Kein Ruderer ist berechtigt, ohne Genehmigung der Trainingsleitung das Training aufzugeben. Die Trainingsleitung kann Ruderer, die keine Aussicht haben, an offenen Regatten teilzunehmen, jeder Zeit aus dem Training entlassen. Sie kann auch bestimmen, dass Ruderer, welche zunächst nicht für die Teilnahme an offenen Regatten in Aussicht genommen sind, als Ersatzleute im Training bleiben. Nur bei Vorliegen wichtiger Gründe kann der Ruderer seine vorzeitige Entlassung aus dem Training beantragen. Die Trainingsleitung kann die Entscheidung über ein solches Gesuch dem Vereinsführer vorbehalten.

4. Die Liste der zum strengen Training verpflichteten Ruderer ist im Bootshaus anzuschlagen und laufend auf dem Stand zu erhalten. In gleicher Weise sind Entlassungen aus dem Training bekannt zu machen.

5. Jeder Ruderer muss täglich, einschließlich der Sonn- und Feiertage, pünktlich zu der von dem verantwortlichen Ausbilder festgesetzten Zeit zu den Übungsfahrten sich im Bootshaus einfinden, dortselbst sofort umkleiden, Boot und Ruder für die Fahrt klarmachen. In Fällen dringender Verhinderung am pünktlichen Erscheinen ist der Ruderer in jedem Falle verpflichtet, rechtzeitig durch Fernsprecher oder in sonstiger zuverlässiger Weise unter Angabe des Grundes noch dem Bootshaus Nachricht zu geben. Nur wirklich gewichtige Gründe können ausnahmsweise als Entschuldigung für Verspätungen oder völliges Fernbleiben von den Übungen gelten.

6. Jeder Ruderer schuldet allen Anordnungen und Befehlen der Trainingsleitung und seines verantwortlichen Ausbilders, die sich auf das Training beziehen, unbedingten und widerspruchslosen Gehorsam. Glaubt der Ruderer sich durch eine solche Anordnung beschwert, so hat er gleichwohl der Anordnung nachzukommen, unbeschadet des Rechts, seine Angelegenheit sodann dem Vereinsführer vorzutragen.

7. Die Einteilung der Trainierenden in Mannschaften, Klassen und Boote, die Anordnung der Plätze im Boot erfolgt ausschließlich durch den verantwortlichen Ausbilder. Maßgebend hierfür ist ausschließlich die Wahrung des Vereinsinteresses auf Grund des rein sachlichen und nach seiner besten Überzeugung bestimmten Urteils des Ausbilders. Kein Ruderer hat demgemäß einen Anspruch darauf, einer bestimmten Mannschaft anzugehören, eine Bootsgattung oder Rennklasse zu wählen.

8. Während des Trainings ist dem Ruderer die Ausübung anderer Sportarten sowie die Beteiligung an Wettkämpfen anderer Art verboten, insbesondere ist auch das Schwimmen untersagt. Die Trainingsleitung oder der verantwortliche Ausbilder ordnet an, weiche körperlichen Übungen, und in welchem Umfang, neben dem Rudern zu betreiben sind, z.B. Dauerlauf, Freiübungen und ähnliche.

9. Während des Trainings dürfen die Trainierenden nur die von dem Ausbilder angesetzten Übungsfahrten ausfahren. Andere Ruderfahrten sind verboten, soweit sie nicht ausdrücklich von ihm ausnahmsweise erlaubt werden.

10. Zu jeder Trainingsfahrt haben die Ruderer in vorschriftsmäßigem, sauberem Rennanzug zu erscheinen. Das Herumstehen auf dem Bootssteg, vor dem Bootshaus oder in dem Bootsschuppen ist zu vermeiden. Bei kühler Witterung sind bis zum Beginn und nach Beendigung der Fahrt Wolljacken oder Mantel anzulegen. Das Zu-Wasser- und Aus-dem-Wasser-Bringen der Boote erfolgt durch die Mannschaft, jeder Mann an seinem vorgeschriebenen Platz, auf Kommando des Steuermannes bzw. des Schlagmannes. Solange gerudert wird, wird im Boot nicht gesprochen. Solange der Ausbilder die Fahrt begleitet, gibt er allein der Mannschaft bzw. dem Steuermann die Befehle. In Abwesenheit des Ausbilders hört die Mannschaft nur auf das Kommando des Steuermannes, im steuermannslosen Boot auf den Schlagmann bzw. den steuernden Ruderer. Nach Beendigung jeder Fahrt verbringt die Mannschaft Boote und Ruder in die Halle, woselbst Boote und Ruder sogleich zu reinigen, abzutrocknen und auf die bestimmten Plätze zu bringen sind.

11. Jeder Trainierende verpflichtet sich, während des Trainings eine strenge gesundheitsgemäße Lebensweise einzuhalten. Während der Trainingszeit verzichtet der Ruderer freiwillig auf die Teilnahme an Vergnügungen und Festlichkeiten; in besonderen Fällen kann die Trainingsleitung auf Nachsuchen des Ruderers die Erlaubnis ausnahmsweise erteilen. Der Besuch von rauchigen, schlecht gelüfteten Räumen ist zu vermeiden; nach dem Abendessen sollen Theater, Kino, Kaffees usw. nicht mehr besucht werden. Tanzlokale, Bars und ähnliche Betriebe sind verboten.

12. Während des Trainings ist der Genus von alkoholreichen Getränken (Schnäpse, Kognaks usw.) sowie das Rauchen strengstens untersagt. In geschlechtlicher Beziehung ist Enthaltsamkeit geboten.

13. Der Trainierende muss ausreichende, mindestens achtstündige Nachtruhe und gesunden Schlaf genießen: er soll sich regelmäßig spätestens um 11 Uhr zur Ruhe begeben. Für eine kräftige und ausreichende Kost ist Sorge zu tragen. Stark gewürzte, fette und schwerverdauliche Speisen sind zu vermeiden. Für die Hauptmahlzeit ist gemischte Kost, bestehend aus Fleisch (möglichst in gebratenem Zustand), reichlich Gemüse oder Salat oder sonstige Zukost (Reis, Kartoffeln, nicht zu reichlich) anzuempfehlen. Einseitige Fleisch- oder vegetarische Kost ist nicht ratsam. Obst, besonders gekocht, ist sehr bekömmlich. Zwei Stunden vor einer Übungsfahrt oder einem Rennen darf der Ruderer nichts genießen. Der Trainierende vermeidet unbedingt, mehr Flüssigkeit zu sich zu nehmen, als zur Stillung des Durstes notwendig ist. Alkoholhaltige Getränke sind am besten ganz zu meiden. Nur zur Abendmahlzeit ist ein Glas Wein oder Bier gestattet. Leichter Tee und Kaffee mit Milch und Zucker sind nicht schädlich. Künstliche Limonaden und künstliche Mineralwasser sollen tunlichst nicht genossen werden.

14. Nach beendeter Übungsfahrt ist warme und kalte Dusche mit leichtem Abseifen des ganzen Körpers zu gebrauchen. Nach der Dusche ist der Körper zu frottieren und zu massieren. Auf stets saubere, trockene Ruderwäsche, sorgsame Körper-, insbesondere Hautpflege, ist zur Vermeidung von Unterbrechungen des Trainings durch Gesundheitsstörungen gewissenhaft zu achten.

15. Die Rennsteuerleute haben gleichfalls allen Anordnungen der Trainingsleitung und der Ausbilder pünktlich nachzukommen und zu den für sie bestimmten Zeiten für die Übungsfahrten pünktlich zur Stelle zu sein. An den Vorabenden einer Regatta und bis zur Beendigung derselben unterstehen die Rennsteuerleute mit Ausnahme des Rauchverbots den Trainingsvorschriften in gleicher Weise wie die Ruderer. Sie haben sic ausschließlich der Mannschaft und dem Bootsmaterial zu widmen und für die Beteiligung an dem Rennen gemeinsam mit dem Obmann oder Ausbilder alles gewissenhaft vorzubereiten.

16. Die Ruderer unterstehen auf den Regatten dem vom Vereinsführer jeweils bestimmten Obmann oder dessen Stellvertreter, der alle Anordnungen über die Zeiteinteilung der Mannschaften, Mahlzeiten, Unterkunft, Reise usw. zu treffen hat. Verboten ist insbesondere, ohne Genehmigung des Obmannes die Quartiere oder den Regattaplatz zu verlassen. Auf ein ruhiges, zurückhaltendes Verhalten, unbedingte Disziplin und tadellosen Anzug ist mit Rücksicht auf das Ansehen des Vereins besonderer Wert zu legen. Streng verboten ist es, sich mit fremden Mannschaften in Auseinandersetzungen oder Streitigkeiten über den Verlauf eines Rennens oder dergl. einzulassen. Zwischenfälle irgendwelchen Art sind sofort dem Obmann, in dessen Abwesenheit einem anderen Vorstandsmitglied, zu melden. Unbedingt zu vermeiden ist es, bei fremden Mannschaften oder Vereinen die Leistungen oder das Verhalten anderer Ruderer und Vereine abfällig zu kritisieren.

17. Jeder Ruderer, der sich zum strengen Training meldet, verpflichtet sich durch Handschlag dem Vereinsführer oder dem von ihm bezeichneten Stellvertreter gegenüber, zur gewissenhaften pünktlichen Einhaltung der Trainingsvorschriften und bescheinigt durch seine Unterschrift, dass ihm diese vor seiner Verpflichtung bekannt gegeben und erläutert worden sind.

18. Jeder Ruderer ist verpflichtet, Zuwiderhandlungen gegen diese Trainingsvorschriften, die ihm zur Kenntnis gelangen, sofort der Trainingsleitung oder dem Vereinsführer zu meiden. Dieser hat die erforderlichen Feststellungen zu treffen und ohne Ansehen der Person nach Satz 19 zu verfahren.

19. Zuwiderhandlungen gegen die Trainingsvorschriften werden im Interesse der Aufrechterhaltung der Ordnung und Manneszucht streng geahndet. Der Vereinsführer kann auf sofortige Entlassung aus dem Training, Verbot des Bootshauses, zeitweilige Aufhebung der Mitgliedsrechte, den Rat, die Austrittserklärung innerhalb 24 Stunden einzureichen, erkennen. In Fällen schwerer Verfehlungen, insbesondere bei Unbotmäßigkeit gegen den Ausbilder, wiederholtem, unentschuldigtem Fernbleiben von Übungsfahrten, Verstößen gegen Satz 11, 12, 16, 17 und 19 hat der Vereinsführer das Recht, den sofortigen Ausschluss aus dem Verein zu veranlassen, unbeschadet des Rechts des Bestraften, die Entscheidung der Hauptversammlung anzurufen. Etwaige Meldung beim Deutschen Ruderverband bleibt vorbehalten.

Rüsselsheim, am 25. April 1937

Die Trainingsleitung

Georg von Opel (Vereinsführer)               Fritz Brumme (Trainer)

Beginn des Trainings am 26. April 1937

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