Ausgabejahr 2024
Erscheinungsdatum 29.02.2024
Nr. 040/2024
Richter am
Bundesgerichtshof Prof. Dr. Krehl wird mit Ablauf des 29. Februar 2024 nach
Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Herr Prof. Dr.
Krehl wurde am 21. Februar 1958 in Frankfurt am Main geboren. Nach dem Abschluss
seiner juristischen Ausbildung trat er im Juli 1988 in den höheren Justizdienst
des Landes Hessen ein. Während seiner Proberichterzeit war er bei dem
Amtsgericht Bensheim und dem Landgericht Darmstadt eingesetzt. In der Zeit von
Februar 1991 bis Mitte März 1996 war er an das Bundesministerium der Justiz
abgeordnet. Zu Beginn dieser Abordnung wurde er im Juli 1991 bei dem Landgericht
Darmstadt zum Richter am Landgericht ernannt. An die Tätigkeit im
Bundesministerium der Justiz schloss sich bis Mitte Juli 1998 eine gut
zweijährige Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof an, in deren Verlauf Herr Prof. Dr.
Krehl im Januar 1998 zum Richter am Oberlandesgericht befördert wurde. Danach
war er wiederum im Wege der Abordnung von Mitte Juli 1998 bis Februar 2000 als
wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht tätig und wurde
währenddessen im Januar 1999 zum Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof
ernannt. Von März bis September 2000 war er erneut an das Bundesministerium der
Justiz abgeordnet und danach bis Ende September 2003 nochmals als
wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht. Im Anschluss war
Herr Prof. Krehl - unterbrochen von einer erneuten Abordnung an das
Bundesverfassungsgericht von Juli 2007 bis März 2008 - als Oberstaatsanwalt beim
Bundesgerichtshof tätig. Im Juli 2009 wurde ihm vom Präsidenten der
Goethe-Universität Frankfurt am Main der akademische Titel eines
Honorarprofessors verliehen.
Am 5. Oktober 2009
wurde Herr Prof. Dr. Krehl zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Hier war er
von Beginn an dem 2. Strafsenat zugewiesen, der im Wesentlichen für Revisionen
in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main, Jena
und Köln zuständig ist. Daneben hatte er bis Ende des Jahres 2010 das Amt eines
Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof inne. Für den 2. Strafsenat war er
seit Februar 2011 als stellvertretendes Mitglied und seit März 2015 als
ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt. Seit dem 18.
Dezember 2023 ist er der stellvertretende Vorsitzende des 2. Strafsenats.
In der über
vierzehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Prof. Dr. Krehl
die Rechtsprechung des 2. Strafsenats maßgeblich geprägt.
Karlsruhe, den 29.
Februar 2024
Pressestelle des
Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe