|
Über Mitglieder des
RRK (2009)
Dr. Christoph Krehl |
Dr. Christoph Krehl |
Im
Portrait
Prof. Dr. Christoph
Krehl
Aus Newsletter des
Fachbereichs Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt vom 11.11.2009
Christoph Krehl wurde am
21. Februar 1958 in Frankfurt am Main geboren und hat nach der Erlangung der
Hochschulreife von 1978 bis 1983 Rechtswissenschaft und Publizistik in Mainz und
Frankfurt am Main studiert.
Nach dem bestandenen
ersten juristischen Staatsexamen (1983) war er von 1983 bis 1988
wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Herrn Prof. Dr. Wolfgang Naucke am hiesigen
Fachbereich. 1985 wurde er vom Frankfurter Fachbereich Rechtswissenschaft mit
einer Schrift zum Thema "Die Ermittlung der Tatsachengrundlage zur Bemessung der
Tagessatzhöhe bei der Geldstrafe" promoviert.
Nach dem 1988 abgelegten
Assessorexamen war Herr Krehl zunächst als Richter am Amtsgericht Bensheim und
am Landgericht Darmstadt tätig. Von 1991 bis 1996 war er an das
Bundesministerium der Justiz abgeordnet und dort in der Abteilung Strafrecht und
im Ministerbüro tätig. Von 1996 bis 1998 folgte eine Abordnung an den
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof mit Tätigkeiten in der Ermittlungs-
und Revisionsabteilung. 1998 wurde Herr Krehl zum Richter am Oberlandesgericht,
1999 zum Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof ernannt. Von Ende 2003 bis
Mitte 2007 arbeitete er als Revisionsstaatsanwalt beim Generalbundesanwalt.
Zuvor und danach war er
an das Bundesverfassungsgericht (Dezernat des Vizepräsidenten des Gerichts,
Prof. Dr. Winfried Hassemer, und seines Nachfolgers, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle)
abgeordnet.
Er wurde am 15. Mai 2009
zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.
Wissenschaftlich hat
sich Herr Krehl vor allem im Bereich des Strafrechts- und Strafprozessrechts
einen Namen gemacht. Seit der Veröffentlichung seiner Dissertation in der
Schriftenreihe des Frankfurter Instituts für Kriminalwissenschaften im Jahr 1985
war Herr Krehl neben seinen Tätigkeiten als Jurist in der Praxis ununterbrochen
wissenschaftlich aktiv und produktiv. Das wissenschaftliche Werk von Herrn Krehl
ist originell und breit angelegt. Besonders hervorzuheben ist die immer
mitgedachte und oft explizit im Mittelpunkt stehende verfassungsrechtliche
Perspektive auf das Straf- und Strafprozessrecht.
Seit dem Wintersemester
2001/2002 hat der Fachbereich Herrn Krehl nahezu ununterbrochen mit Lehraufgaben
im Bereich Straf- und Strafprozessrecht sowie Verfassungsrecht beauftragt.
Neue Richter am BGH
Pressemitteilung des
BGH Nr. 204 vom 05.10.2009
Der Bundespräsident
hat den Richter am OLG Karlsruhe Martin Bender und den Oberstaatsanwalt beim BGH
Professor Dr. Christoph Krehl zu Richtern am BGH ernannt. Das Präsidium des BGH
hat Herrn Bender dem II. Zivilsenat zugewiesen, der vornehmlich für das
Gesellschaftsrecht zuständig ist. Herrn Professor Dr. Krehl hat es dem
2. Strafsenat und dem Amt des Ermittlungsrichters I zugewiesen.
Zu den Lebensläufen der neuen Richter
Richter am BGH Bender
Richter am BGH Bender ist 50 Jahre
alt und in Mannheim geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung
trat er 1988 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Als
Richter auf Probe war er beim AG Ettlingen, beim LG Karlsruhe und bei der
Staatsanwaltschaft Karlsruhe tätig. 1991 wurde er zum Richter am LG Karlsruhe
ernannt. Dort war er Mitglied des Schwurgerichts und einer Großen Strafkammer.
Mit einem Teil seiner Arbeitskraft gehörte er in den Jahren 1991 bis 1995
gleichzeitig im Rahmen einer Abordnung zunächst einem Senat für
Rehabilitierungsverfahren beim Bezirksgericht Dresden und später einer
Rehabilitierungskammer beim LG Dresden an. Von 1998 bis 2001 war Herr Bender als
wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH abgeordnet. Anschließend wechselte er
zum OLG Karlsruhe, bei dem er im Jahr 2002 zum Richter am OLG befördert wurde
und Mitglied eines für Wirtschaftsstrafsachen zuständigen Strafsenats war.
Richter am BGH Professor Dr. Krehl
Richter am BGH Professor Dr. Krehl
ist 51 Jahre alt und in Frankfurt a. M. geboren. Nach dem Abschluss seiner
juristischen Ausbildung wurde er 1988 in den hessischen Justizdienst übernommen.
Nach Verwendungen beim AG Bensheim und beim LG Darmstadt war er in der Zeit von
1991 bis 1996 an das Bundesministerium der Justiz abgeordnet. Es folgte eine
Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an die Bundesanwaltschaft beim BGH
bis Mitte 1998. Im Januar 1998 wurde er vom Richter am LG Darmstadt zum Richter
am OLG Frankfurt a. M. befördert. Ein Jahr später erfolgte seine Ernennung zum
Oberstaatsanwalt beim BGH. In der Zeit von 1998 bis 2003 und von 2007 bis Mai
2009 war Professor Dr. Krehl als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim BVerfG
tätig. Unterbrochen wurde diese Tätigkeit im Jahr 2000 durch eine erneute
Abordnung an das Bundesministerium der Justiz, während der er in dem Arbeitsstab
zur Unterstützung des Beauftragten des Bundeskanzlers für die
Stiftungsinitiative deutscher Unternehmen mitwirkte. Bei der Bundesanwaltschaft
war er von 2003 an in der Abteilung für Revisionsstrafsachen eingesetzt. Im Juli
2009 hat ihn die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt a. M., an der er
seit langem Strafrecht, Strafprozessrecht und Verfassungsrecht lehrt, zum
Honorarprofessor bestellt.
Dr. Christoph Krehl
im Kreis der RRK-Jubilare
2001: Holger Kraft (25 Jahre), Werner Pfeifer (25), Helmut
Schumacher (40), Rolf Sittmann (60), Wolfgang Gummersbach (25),
Heike Richter (25), Klaus Jeske (1998: 25), Charlotte Wippich
(60), Detlev Welters (25), Friedebert Armbruster (75), Peter
Emig (2000: 25), Dr. Randolf Renker (50), Heiner Bindrim (2000:
25), Dr. Christoph Krehl (25) und RRK-Vorsitzender Prof. Dr.
Dietmar Klausen. |
|