Anlässlich der Jahreshauptversammlung des RRK am 03.04.2000
hat das Klubmitglied Kai Stieglitz unter Top 9 "Verschiedenes"
den Antrag gestellt, eine Außerordentliche Mitgliederversammlung
zum Thema "Geplanter Ausbau der Flughafens Frankfurt"
einzuberufen. Der Antrag wurde bei 35 Ja-Stimmen und 3
Enthaltungen angenommen.
Der Vorstand hat sich auf seiner Sitzung am 17.04.2000 in Übereinstimmung
mit § 9.5 der Satzung einstimmig dafür ausgesprochen, die Außerordentliche
Mitgliederversammlung auf den 22.05.2000 zu terminieren.
Entsprechende Einladungen sind allen Mitgliedern schriftlich und
rechtzeitig zugegangen.
Die Außerordentliche
Mitgliederversammlung des RRK hat am 22.05.2000 nach sachlich geführter
Diskussion mit großer Mehrheit (23 Ja; 3 Enthaltungen) folgenden
Beschluss gefasst:
"Der Rüsselsheimer Ruder-Klub 08 lehnt
jeglichen Ausbau des Flughafens Frankfurt/M ab."
Die Mitgliederversammlung hat es
dem Vorstand des RRK überlassen, die gegen den geplanten Ausbau
sprechenden Fakten zu sammeln und den Beschluss zu begründen.
Die Mitgliederversammlung
beauftragt den Vorstand mit großer Mehrheit (24 Ja; 2
Enthaltungen) die berechtigten Ansprüche auf Schadensersatz und
Entschädigung gegen die Frankfurter Flughafen AG vorsorglich
geltend zu machen. Entsprechende Schreiben sind vom Vorstand zu
verfassen.
Ein schriftlich formulierter
Antrag von Kai Stieglitz (vorgetragen durch Glenn Eifert), die
Ablehnung durch ein Transparent am Ballfangzaun der Hockeyplätze
zu dokumentieren, wird mit Mehrheit abgelehnt (5 Ja; 16 Nein; 5
Enthaltungen).
Erläuterungen und Begründungen:
Die derzeitige Situation stellt sich wie folgt dar: Die
von der Landesregierung eingesetzte Mediationsrunde hat am 31.01.2000
ihren Abschlußbericht zum Frankfurter Flughafen abgegeben. Darin
werden verschiedene Ausbauvarianten aufgezeigt, von denen sowohl
die Nord- als auch die Südvarianten Rüsselsheim erheblich mehr
und deutlich stärker mit Lärm und Schadstoffen in der Luft
belasten werden.
Es ist daran zu erinnern, daß der
RRK satzungsgemäß "die planmäßige und der Allgemeinheit
dienende Pflege und Förderung des Sports, die Ausbildung und
Erziehung der Jugend zu körperlich und geistig disziplinierten
Menschen sowie die Pflege sportlicher Kameradschaft unter seinen
Mitgliedern anstrebt". Der Erreichung des genannten Zwecks
dienen "die käuflich erworbenen, gepachteten und
vertraglich zur Verfügung gestellten Grundstücke, Plätze und
Gebäude, die Sportgeräte und die Beiträge der Mitglieder sowie
alle sonstigen Einnahmen und Zuwendungen."
Der RRK wird diesen gegenüber
seinen Mitgliedern eingegangenen Verpflichtungen nur noch in
erheblich eingeschränktem Maße nachkommen können, sollte der
Flughafen über seine derzeit bestehenden Grenzen hinaus
ausgebaut werden. Das Klubhaus ("Bootshaus") des RRK,
die benachbarten Hockey- und Tennisplätze und das
Trainingsrevier der Ruderer/innen auf dem Main liegen schon jetzt
unter der "Lärmkeule" des Flughafens. Der geplante
Ausbau des Flughafens würde eine nicht hinnehmbare zusätzliche
Lärm- und Schadstoffbelastung für die Mitglieder und Gäste des
RRK mit sich bringen. Die schon derzeit oft an das Unerträgliche
grenzende Situation würde sich insofern verschlimmern als
- eine der Entspannung und körperlichen
Ertüchtigung dienende Ausübung des Ruder-, Hockey- und
Tennissports faktisch nicht mehr möglich ist, weil der Lärmstress
die psychische Entspannung verhindert
- die Sicherheit und körperliche
Unversehrtheit der Sportler/innen, insbesondere der
Ruderer/innen auf dem durch Schiffsverkehr ohnehin stark
belasteten Main gefährdet ist, da die notwendigen
Anweisungen der Trainer und Betreuer nicht mehr gehört
werden können,
- das Wohlbefinden der Gäste,
Mieter und Pächter unseres Bootshauses in Frage gestellt
ist.
Es ist absehbar, daß sich niemand
freiwillig einem derartigen Lärmstress aussetzen will. Folglich
werden mehr und mehr Mitglieder aus dem RRK vertrieben, während
sich neue Mitglieder nicht mehr hinzugewinnen lassen. Die damit
einhergehende Verminderung des Beitragseinkommens wird sich ungünstig
auf die eingegangenen finanziellen Verpflichtungen auswirken.
Viele Mitglieder haben sich nach
Beendigung ihrer aktiven sportlichen Laufbahn entschieden, im
Klub zu verbleiben. Sie schätzen nicht nur das überwiegend von
Harmonie geprägte Klubleben, sondern auch die Lage und die
Annehmlichkeiten des Bootshauses. Das Mainvorland im Bereich von
Festung und RRK-Gelände gehört seit jeher zu den bevorzugten
Naherholungsgebieten der Stadt. Klubmitglieder und Gäste aus der
Stadt und dem Umland schätzen die Bootshausterrasse und die
Bootshausgaststätte. Tatsache ist jedoch auch, daß dieser
Personenkreis schon jetzt und immer häufiger erheblichen Lärmbelästigungen
durch im Landeanflug befindliche Flugzeuge ausgesetzt ist, eine
Situation, die bei einem vollzogenen Ausbau des Flughafens in
Zukunft noch erheblich viel schlimmer sein wird.
Darüber hinausgehend muß erkannt
werden, daß jegliche Ausbaumaßnahme zu einer drastischen
Wertminderung unseres Grund und Bodens und der darauf
befindlichen Gebäude und Anlagen führen wird. Weiterhin ist zu
befürchten, daß Mieter und Pächter unserer Räumlichkeiten
ihre mit dem RRK geschlossenen Verträge aufkündigen. Der
Verlust an Miet- und Pachteinnahmen wird den RRK vor schwierige
finanzielle Probleme stellen. Denn die Erhaltung und Pflege des
Geländes und der Gebäude belasten den zur Verfügung stehenden
Etat des RRK unvermindert weiter. Ein Ausgleich dieser
unvermeidbaren Ausgaben durch Miet- und Pachteinnahmen wird dann
nicht mehr möglich sein.
Lassen Sie mich zusammenfassend
feststellen: Der RRK in seiner Gesamtheit hat keine andere Wahl,
als den geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens entschlossen
und mit Nachdruck abzulehnen. Er tut dies aus einer unmittelbaren
Betroffenheit heraus und gibt seiner Sorge Ausdruck. Der Vorstand
des RRK fühlt sich verpflichtet, Schaden von den Mitgliedern und
dem Eigentum des RRK abzuwenden. Denn der geplante Ausbau des
Flughafens schadet dem RRK
- weil eine der Gesundheit und
Entspannung förderliche Ausübung des Ruder-, Hockey-
und Tennissports zukünftig nicht möglich sein wird,
- weil die Sicherheit und körperliche
Unversehrtheit der uns anvertrauten Jugendlichen zukünftig
gefährdet ist,
- weil das Wohlbefinden der
Klubmitglieder und Gäste des Bootshauses nachhaltig gestört
ist,
- weil die klubeigenen
Immobilien und das sonstige Vermögen erheblichen
Wertverlusten ausgesetzt sein werden und damit dem Klub
eine wesentliche finanzielle Basis entzogen wird,
- weil ein weiteres Bestehen
oder gar kontinuierliches Wachstum des Klubs in Frage
gestellt ist.
Alle Überlegungen im Hinblick auf
eine mögliche "Auslagerung" des RRK werden mit
Nachdruck zurückgewiesen. Der RRK ist auf seinen derzeitigen
Standort durch seine spezifischen Sportarten, speziell das Rudern,
angewiesen und dies nicht nur einer nahezu 100jährigen Tradition
wegen. Jedwede Optimierung des bestehende Bahnsystems oder Lärmschutzprogramme
machen für den RRK nur dann Sinn, wenn Optimierung eine spürbare
Verminderung der Lärmbelastung für den RRK bedeutet. Wie auch
immer geschnürte "Anti-Lärm-Pakete" sind eine Farce
an sich und bringen dem RRK keinen Nutzen.
Der RRK erkennt die Notwendigkeit
des Flughafens Frankfurt durchaus an und will auch in Zukunft in
einer Art gut nachbarlicher Beziehung zu ihm leben. Der RRK
verschließt sich nicht einer differenzierten Betrachtungsweise,
wenn es um die Belange der Flughafenbetreiber geht. Der RRK wünscht
sich aber auch eine Offenheit der Flughafenbetreiber, wenn es um
die Beachtung von Grundbedürfnissen der Bewohner in der Region
geht. Der RRK erkennt sogar gewisse, teilweise aus der Historie
begründete Abhängigkeiten zwischen dem Flughafen und dem RRK.
Eine Erweiterung des Flughafens über
seine derzeit bestehen Grenzen hinaus wird der RRK mit Nachdruck
und in großer Sorge um seine Zukunft entschieden ablehnen. In
diesem Zusammenhang wird der RRK vorsorglich seine berechtigten
Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung gegen die "Frankfurter
Flughafen AG" als dem "Lärmverursacher" geltend
machen. Gegen die zu erwartende Beeinträchtigung der Gesundheit
seiner Mitglieder wird der RRK ebenfalls alle berechtigten Ansprüche
geltend machen. Die vorsorgliche Ankündigung der
Schadensersatzforderung wird an folgende Personen gerichtet:
- Ministerpräsident des Landes
Hessen und Aufsichtsratsvorsitzender der FAG, Herr Roland
Koch
- Fraktionsvorsitzender der SPD
im Hessischen Landtag, Herr Armin Claus
- Vorstandsvorsitzender der FAG,
Herr Dr. Wilhelm Bender
- Herr D. Ott vom Umwelt- und
Grünflächenamt der Stadt Rüsselsheim
Die Ankündigung einer
Schadensersatzforderung ist ohne jegliche Verpflichtung zu einer
späteren Klage und verursacht keinerlei Kosten. Ein durch den
Flughafenausbau erlittener Immobilienschaden kann dagegen nur
durch eine Zivilklage im eingetretenen Schadensfall durchgesetzt
werden und wird dann mit Kosten für den RRK verbunden sein. Darüber
wird jedoch nicht der Vorstand, sondern, wie in diesem Fall auch,
eine Außerordentliche Mitgliederversammlung entscheiden.
Dr. Dietmar Klausen,
1. Vorsitzender des RRK
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