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Haus- und Benutzungsordnung für die Umkleide-, Dusch- und Trainingsräume sowie Bootshallen
des Rüsselsheimer Ruder-Klubs 08 e.V. (RRK) im Bootshaus

1  Allgemeines

1.1  Diese Haus- und Benutzungsordnung dient der Sicherheit, der Sauberkeit und eines geordneten Betriebs in den oben genannten Räumen, so dass jeder Benutzer zur Einhaltung und Erreichung dieser Zielvorgaben mit verantwortlich ist. Dazu gehört selbstverständlich, darauf zu achten, dass die Zugangstür immer geschlossen ist sowie dass bei Verlassen der Räume durch den letzten Benutzer die Oberlichter in den Trainingsräumen geschlossen werden, das Licht ausgeschaltet und die Zugangstür abgeschlossen wird.

1.2  Das Recht zur Nutzung der Umkleide-, Dusch- und Trainingsräume sowie Bootshallen haben ausschließlich aktive Mitglieder des RRK. Minderjährige dürfen die Räume nur während der festgelegten Trainingszeiten nutzen. Erwachsene (Mindestalter 18 Jahre) erhalten bei Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung und Zahlung einer Kaution leihweise einen nummerierten Schlüssel zum Zugang während der festgelegten Öffnungszeiten.

1.3  Benutzer der Trainingsräume sind verpflichtet, sich mit Datum, Name, Schlüssel-Nr. sowie Beginn und Ende der Benutzungszeit in ein Benutzerbuch einzutragen. Bei Trainingsgruppen ist die Eintragung des verantwortlichen Leiters (Trainers) mit Nennung der Trainingsgruppe ausreichend.

2  Öffnungs- und Benutzungszeiten

2.1  Öffnungs- und Benutzungszeiten werden durch den Gesamtvorstand festgelegt. Außerhalb der Öffnungszeiten ist ein Zugang zu den Räumen untersagt.

2.2  Anträge von Trainingsgruppen auf reservierte Benutzungszeiten sind unter Angabe des verantwortlichen Leiters (Trainers) und der Teilnehmer an den Gesamtvorstand zu richten.

2.3  Öffnungs- und Benutzungszeiten (freie Benutzungszeiten sowie Benutzungszeiten von Trainingsgruppen) werden durch Aushang im Flur vor den Umkleideräumen und auf der RRK-Homepage bekannt gegeben.

3  Verhalten in den Umkleide- und Trainingsräumen sowie an den Trainingsgeräten

3.1  Alle Räume, insbesondere die Trainingsgeräte, sind von den Benutzern pfleglich zu behandeln. Auf Sauberkeit ist zu achten. Das Hinterlassen von Kleidung (auch Sportschuhen) in den Räumen, insbesondere auch den Umkleideräumen, während der Abwesenheit des Benutzers ist nicht gestattet.

3.2  Sicherheit, Ruhe und Ordnung sind zu wahren, damit andere Benutzer weder gefährdet noch belästigt werden. Während der freien Benutzungszeiten ist Musik bei Einvernehmen der Benutzer nur in Zimmerlautstärke, ansonsten nur mit Kopfhörer erlaubt.

3.3  Es ist nicht gestattet, in den Trainingsräumen

  − mit Straßenschuhen oder Straßenkleidung zu trainieren
  − mit im Freien getragenen Sportschuhen zu trainieren
  − ohne eigenes Handtuch zu trainieren
  − die Geräte durch unsachgemäße Benutzung zu beschädigen
  − die Stationen nach dem Training unaufgeräumt zu hinterlassen
  − außerhalb des Hantelbereichs mit Gewichtsscheiben oder Hanteln zu trainieren
  − zu essen und Getränkeflaschen aus Glas zu benutzen

3.4  Grundsätzlich ist Hanteltraining an der Langhantel nur in Anwesenheit mindestens eines zweiten Benutzers in den Trainingsräumen erlaubt.

4  Haftung

4.1  Die Benutzung der Räume erfolgt auf eigene Gefahr.

4.2  Für abhanden gekommene Gegenstände, Bekleidungsstücke, Geld- oder Wertsachen der Benutzer haftet der RRK nicht.

4.3  Für Schäden, die durch Verstöße gegen diese Haus- und Benutzungsordnung oder durch unsachgemäße Benutzung der Geräte entstehen, kann der Benutzer durch den RRK haftbar gemacht werden.

5  Aufsicht

5.1  Mitglieder des Gesamtvorstands und der Abteilungsleitungen des RRK sowie die Trainer sorgen im Interesse aller Benutzer dafür, dass diese Haus- und Benutzungsordnung eingehalten wird. Ihren Anordnungen muss gefolgt werden. Sie sind berechtigt, Benutzer, die gegen die Haus- und Benutzungsordnung verstoßen oder gegebene Anordnungen nicht beachten, aus den Trainingsräumen zu verweisen.

5.2  Der RRK-Gesamtvorstand kann zur Überwachung des Trainingsbetriebs sowie der Einhaltung dieser Haus- und Benutzungsordnung eine Videoanlage installieren.

6  Inkrafttreten

Diese Haus- und Benutzungsordnung tritt durch Beschluss des RRK-Gesamtvorstands vom 29.01.2014 in Kraft. Sie wird durch Aushang im Flur zu den Umkleideräumen und auf der RRK-Homepage bekannt gegeben.

 

Rüsselsheim, den 29.01.2014

Rüsselsheimer Ruder-Klub 08 e.V.

Gesamtvorstand

 

Verpflichtungserklärung hier