1 Allgemeines
1.1 Diese Haus- und Benutzungsordnung
dient der Sicherheit, der Sauberkeit und eines geordneten Betriebs in
den oben genannten Räumen, so dass jeder Benutzer zur Einhaltung und
Erreichung dieser Zielvorgaben mit verantwortlich ist. Dazu gehört
selbstverständlich, darauf zu achten, dass die Zugangstür immer
geschlossen ist sowie dass bei Verlassen der Räume durch den letzten
Benutzer die Oberlichter in den Trainingsräumen geschlossen werden, das
Licht ausgeschaltet und die Zugangstür abgeschlossen wird.
1.2 Das Recht zur Nutzung der Umkleide-,
Dusch- und Trainingsräume sowie Bootshallen haben ausschließlich
aktive Mitglieder des RRK. Minderjährige dürfen die Räume nur
während der festgelegten Trainingszeiten nutzen. Erwachsene
(Mindestalter 18 Jahre) erhalten bei Unterzeichnung einer
Verpflichtungserklärung und Zahlung einer Kaution leihweise einen
nummerierten Schlüssel zum Zugang während der festgelegten
Öffnungszeiten.
1.3 Benutzer der Trainingsräume sind
verpflichtet, sich mit Datum, Name, Schlüssel-Nr. sowie Beginn und Ende
der Benutzungszeit in ein Benutzerbuch einzutragen. Bei
Trainingsgruppen ist die Eintragung des verantwortlichen Leiters
(Trainers) mit Nennung der Trainingsgruppe ausreichend.
2 Öffnungs- und Benutzungszeiten
2.1
Öffnungs- und Benutzungszeiten werden durch den Gesamtvorstand
festgelegt. Außerhalb der Öffnungszeiten ist ein Zugang zu den Räumen
untersagt.
2.2
Anträge von Trainingsgruppen auf reservierte Benutzungszeiten sind unter
Angabe des verantwortlichen Leiters (Trainers) und der Teilnehmer an den
Gesamtvorstand zu richten.
2.3
Öffnungs- und Benutzungszeiten (freie Benutzungszeiten sowie
Benutzungszeiten von Trainingsgruppen) werden durch Aushang im Flur vor
den Umkleideräumen und auf der RRK-Homepage bekannt gegeben.
3 Verhalten in den Umkleide- und
Trainingsräumen sowie an den Trainingsgeräten
3.1 Alle Räume, insbesondere die
Trainingsgeräte, sind von den Benutzern pfleglich zu behandeln. Auf
Sauberkeit ist zu achten. Das Hinterlassen von Kleidung (auch
Sportschuhen) in den Räumen, insbesondere auch den Umkleideräumen,
während der Abwesenheit des Benutzers ist nicht gestattet.
3.2
Sicherheit, Ruhe und Ordnung sind zu wahren, damit andere Benutzer
weder gefährdet noch belästigt werden. Während der freien
Benutzungszeiten ist Musik bei Einvernehmen der Benutzer nur in
Zimmerlautstärke, ansonsten nur mit Kopfhörer erlaubt.
3.3 Es
ist nicht gestattet, in den Trainingsräumen
− mit
Straßenschuhen oder Straßenkleidung zu trainieren
− mit im Freien getragenen Sportschuhen zu trainieren
− ohne eigenes Handtuch zu trainieren
− die Geräte durch unsachgemäße Benutzung zu beschädigen
− die Stationen nach dem Training unaufgeräumt zu hinterlassen
− außerhalb des Hantelbereichs mit Gewichtsscheiben oder Hanteln zu
trainieren
− zu essen und Getränkeflaschen aus Glas zu benutzen
3.4
Grundsätzlich ist Hanteltraining an der Langhantel nur in Anwesenheit
mindestens eines zweiten Benutzers in den Trainingsräumen erlaubt.
4 Haftung
4.1 Die Benutzung der Räume erfolgt auf
eigene Gefahr.
4.2 Für abhanden gekommene Gegenstände,
Bekleidungsstücke, Geld- oder Wertsachen der Benutzer haftet der RRK
nicht.
4.3 Für
Schäden, die durch Verstöße gegen diese Haus- und Benutzungsordnung oder
durch unsachgemäße Benutzung der Geräte entstehen, kann der Benutzer
durch den RRK haftbar gemacht werden.
5 Aufsicht
5.1
Mitglieder des Gesamtvorstands und der Abteilungsleitungen des RRK
sowie die Trainer sorgen im Interesse aller Benutzer dafür, dass diese
Haus- und Benutzungsordnung eingehalten wird. Ihren Anordnungen muss
gefolgt werden. Sie sind berechtigt, Benutzer, die gegen die Haus- und
Benutzungsordnung verstoßen oder gegebene Anordnungen nicht beachten,
aus den Trainingsräumen zu verweisen.
5.2 Der
RRK-Gesamtvorstand kann zur Überwachung des Trainingsbetriebs sowie der
Einhaltung dieser Haus- und Benutzungsordnung eine Videoanlage
installieren.
6 Inkrafttreten
Diese Haus- und Benutzungsordnung tritt
durch Beschluss des RRK-Gesamtvorstands vom 29.01.2014 in Kraft. Sie
wird durch Aushang im Flur zu den Umkleideräumen und auf der
RRK-Homepage bekannt gegeben.
Rüsselsheim, den 29.01.2014
Rüsselsheimer Ruder-Klub 08 e.V.
Gesamtvorstand
Verpflichtungserklärung hier |