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Fahrordnung
als Ergänzung zur Ruderordnung des Rüsselsheimer Ruder-Klubs 08 

Ergänzung der Ruderordnung des Rüsselsheimer Ruder-Klubs 08 (RRK) vom 22.01.2008
Bei Benutzung eines Ruderbootes oder Motorbootes auf dem Main gelten die Regeln der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Diese kann im Internet unter

https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchStrO/BinSchStrO-node.html
 

eingesehen werden. Dabei ist insbesondere Kapitel 6, Fahrregeln, zu beachten, das im Normalfall bei einer Begegnung von Ruderbooten ein Ausweichen nach Steuerbord vorschreibt.

Um Begegnungen von Ruderbooten auf dem Main zu reduzieren sowie um einen möglichst reibungs- und unfallfreien Ruderbetrieb sicherzustellen, werden für das Rudern auf dem Main folgende Empfehlungen ausgesprochen:

1. Stromauf fahrende Boote sollten möglichst unter Land fahren, egal auf welcher Stromseite sie sich befinden.

2. Stromab fahrende Boote sollten möglichst in oder nahe der Fahrrinne fahren, um stromauf fahrenden Booten ausreichend Platz unter Land für eine Begegnung zu lassen.

3. Da es auch bei Beachtung dieser Empfehlungen zu Begegnungen kommen wird, muss der Kurs immer wieder durch Sichtkontrolle überprüft werden.

Die Empfehlungen der Fahrordnung sind beispielhaft in dem beigefügten Bild dargestellt.

Definition "unter Land": "Unter Land" ist als ufernaher Bereich definiert und befindet sich zwischen Ufer und Fahrwasserbojen.

Definition "Fahrrinne": Als "Fahrrinne" ist der Bereich innerhalb der Fahrwasserbojen definiert, der auch von der Berufsschifffahrt genutzt wird.

Bei offenen Fragen bitte Rücksprache mit der Ruderleitung.

Anlage: Bild "Fahrordnung"

Rüsselsheim, den 31.08.2009

Rüsselsheimer Ruder-Klub 08 e.V.

Gesamtvorstand        Ruderleitung


Bild "Fahrordnung"